AGB der Exitzone Augsburg
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle „LaserZone“, „GlowZone“ und „ExitZone“ – Erlebniswelten (nachfolgend „LZ“ genannt), hinsichtlich der Nutzungsbedingungen auch für die Zufahrten, Parkplätze und Eingangsbereiche und sind für jeden Nutzer, Gast oder Besucher (nachfolgend „Besucher“ genannt) bindend.
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Reservieren und Buchen
- Reservieren
Die LZ Erlebniswelten können in der Regel auch ohne vorherige Reservierungen genutzt werden. Es besteht dann allerdings kein Anspruch auf Nutzung des Angebotes der LZ.
Reservierungen der jeweiligen LZ sind telefonisch, postalisch, per E-Mail oder über die jeweilige Homepage möglich. Eine verbindliche Reservierung kommt durch eine Auswahl der gewünschten Spielzeit, die Eingabe des Namens, der Adresse und der E-Mail-Adresse zustande.
- Bezahlung
Zahlung vor Ort:
Vor Ort wird Barzahlung sowie EC- und Kreditkartenzahlung (VISA/MASTERCARD) akzeptiert. American Express wird nur an den Standorten Frankfurt, Mainz, Augsburg, München und Aschaffenburg akzeptiert.
Gutscheine/Tickets für Specials (Online-Bestellung):
Beim Erwerb von Gutscheinen und Special-Tickets online stehen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
- Kreditkarte
Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach der Bestellung Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.
- PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
- Sofort by klarna
Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters Sofort GmbH weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Sofort bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an Sofort freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von Sofort durchgeführt und Ihr Konto belastet.
- Giropay
Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite Ihrer Bank weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Giropay bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an Giropay freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach durchgeführt und Ihr Konto belastet.
- Rechnung (nur für Firmenkunden)
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung per Überweisung auf das angegebene Bankkonto. LZ behält sich vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
- Kein Widerrufsrecht
Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht bei der Online-Buchung von Spielzeiten in den jeweiligen Arenen von LZ kein Widerrufsrecht für Verbraucher, d. h. der bestehende Vertrag kann vom Kunden nicht widerrufen werden.
- Stornoversicherung und Stornoreglungen/Stornobedingungen
Eine optimale Ausnutzung und Steuerung unserer Kapazitäten, ist für uns aus wirtschaftlichen Gründen geboten und damit leider unverzichtbar. Wir sind uns aber bewusst, dass Sie zum Zeitpunkt der Buchung nicht in die Zukunft schauen können und es immer zu ungeplanten Änderungen nach Reservierung, oder auch am Veranstaltungstag, kommen kann. Wir bieten Ihnen daher mit unserer Stornoversicherung eine sehr kostengünstige und einfache Möglichkeit an, sich vor eventuell entstehenden Kosten zu schützen. Der Preis für die Stornoversicherung beträgt:
- nur 1,00 € pro Spieler bei den Entertainments Lasertag und Minigolf
- nur 5,00 € pauschal für eine Raumbuchung in einem Room-Escape
Die Stornoversicherung bietet folgende Vorteile:
- Haftungsfreistellung bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag
- einmalige kostenfreie Verringerung der Personenzahl
- einmalige kostenfreie Stornierung der Buchung
- einmalige kostenfreie Terminverschiebung
Die Stornoversicherung kann während des Buchungsprozesses abgeschlossen werden.
Die Stornoversicherung kann nur für alle Teilnehmer einer Buchung abgeschlossen werden, NICHT für einzelne Teilnehmer.
Bei Vorauszahlung erfolgt eine berechtigte Rückerstattung des Geldbetrags, frühestens drei Tage, spätestens 14 Tage nach Veranstaltungstermin. Der auf die Stornoversicherung entfallene Betrag unterliegt keiner Rückerstattung. Geldbeträge werden analog der Bezahlmethode erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Rückerstattungen mittels Gutscheine können am Veranstaltungstag vor Ort ausgestellt werden.
Hinweise und Regelungen:
- Eine einmalige Terminverschiebung bis zu 72 Stunden vor Terminbeginn zu gleichen Bedingungen ist möglich und gebührenfrei.
- Eine Terminverschiebung unter 72 Stunden vor Terminbeginn ist unter den Bedingungen, dass keine Stornoversicherung abgeschlossen wurde, nicht möglich.
- Stornierungen und Verringerungen der Personenzahl sind bis zu 72 Stunden vor Terminbeginn gebührenfrei. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung (bei online- oder telefonischer Buchung möglich).
- Bei Stornierung (gesamte Buchung) unter 72 Stunden vor Terminbeginn, unter der Bedingung, dass keine Stornoversicherung abgeschlossen wurde, wird 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung (bei online- oder telefonischer Buchung möglich).
- Bei Verringerung der Personenanzahl unter 72 Stunden, unter der Bedingung, dass keine Stornoversicherung abgeschlossen wurde, werden 100% des auf die Nichterschienenen Personen entfallenden Wertes in Rechnung gestellt. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung (bei online- oder telefonischer Buchung möglich).
- Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag ohne vorherige Stornierung, unter der Bedingung, dass keine Stornoversicherung abgeschlossen wurde, werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung (bei online- oder telefonischer Buchung möglich).
- Erweiterungen/Aufstockungen der Personenzahl sind jederzeit und ohne gesonderten Aufpreis möglich, sofern es die Kapazitäten zulassen. Wir bitten in ihrem Interesse um rechtzeitige Mitteilung.
- Gutscheine und Aktionen
Die beabsichtigte Inanspruchnahme von Gutscheinen und Aktionen ist beim Eintreffen an der Kasse vor Bezahlung dem Personal der LZ anzuzeigen. Pro Kalendertag kann nur ein Gutschein pro Person eingelöst werden. Zwei oder mehrere Aktionen können nicht miteinander kombiniert werden.
Gutscheine aller Art können nur gegen Teilnahme an den Angeboten der LZ Erlebniswelten eingelöst werden. Eine Erstattung in Geldwert ist ausgeschlossen.
- ELITE CLUB (nur beim Entertainment LaserTag in der Laserzone)
Erstbesucher der LZ erhalten gegen eine Schutzgebühr i. H. v. 3,00 € eine ELITE CLUB Karte. Die ELITE CLUB Karte ist zum Spielen notwendig.
Das aus den Daten erstellte persönliche Nutzerprofil ist öffentlich (unter Eingabe seines „Nicknames“ auf der Homepage der LZ sowie in deren Räumen) einsehbar. Die ELITE CLUB Karte bleibt Eigentum der LZ und kann jederzeit, insbesondere bei Missbrauch und Verstoß gegen die Hausordnung, eingezogen werden.
- Sonstiges
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Gerichtsstand ist der Sitz der jeweiligen Betreiberin der LZ (s. Impressum). Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Nutzung der Arenen
- Allgemeine Nutzungsbedingungen LaserTag:
Der Zutritt zu den LaserTag Arenen der LZ und die Teilnahme am LaserTag – Spiel ist wie folgt geregelt:
Laserzone Frankfurt – Personen ab einer Mindestkörpergröße von 130cm
Laserzone Mönchengladbach – Personen ab einer Mindestkörpergröße von 130cm
Laserzone Duisburg – Personen ab einer Mindestkörpergröße von 130cm
Laserzone Düsseldorf- Personen ab einer Mindestkörpergröße 130cm
Laserzone Bielefeld – Personen ab einer Mindestkörpergröße von 130cm
Laserzone Kiel – Personen ab einer Mindestkörpergröße von130cm
Laserzone Essen Borbeck – Personen ab einer Mindestkörpergröße von130cm
Laserzone Essen Kray – Personen ab einer Mindestkörpergröße von130cm
Laserzone Mainz – Personen ab 12 Jahren
Laserzone Augsburg – Personen ab 10 Jahren
Laserzone München – Personen ab 10 Jahren
Laserzone Aschaffenburg – Personen ab 12 Jahren
Allen Besuchern unterhalb dieses Alters oder der vorgegebenen Körpergröße ist der Zutritt nicht gestattet. Ggf. kann die LZ eine schriftliche Bestätigung der erziehungsberechtigten Begleitpersonen verlangen, die das Mindestalter von 10 Jahren (nur Laserzone Augsburg und München) oder 12 Jahren (nur Laserzone Mainz und Aschaffenburg) bescheinigt. Mitarbeiter der LZ sind berechtigt, die Mindestkörpergröße durch geeignete Maßnahmen am betreffenden Besucher zu überprüfen.
Der Besucher erklärt durch seine Teilnahme, dass er körperlich und geistig in guter Verfassung ist und wissentlich keinerlei gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt sowie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Die LZ weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Aktivitäten in den Erlebniswelten der LZ mit körperlichen und geistigen Anstrengungen sowie Stress verbunden sind und dass Licht- und Toneffekte eingesetzt werden. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (beispielhaft Epilepsie, Angstzuständen, Herzschrittmacher u.ä.) sollten daher vor Nutzung der LZ Erlebniswelten unbedingt ihren Arzt konsultieren und müssen ohne Aufforderung vor Nutzung ein ärztliches Attest vorlegen.
- Allgemeine Nutzungsbedingungen GlowZone und ExitZone:
Der Zutritt zu den GlowZone und ExitZone Standorten und die Teilnahme an den jeweiligen Spielangeboten unterliegt keiner Beschränkung.
- Sicherheits- und Nutzungseinweisung
Eine Teilnahme an den Angeboten der LZ Erlebniswelten setzt eine Sicherheits- und Nutzungsanweisung durch die Mitarbeiter der LZ voraus. Die Besucher haben sich 15 Minuten vor Beginn des gebuchten Zeitraums in den Räumen der LZ einzufinden und sich selbstständig beim Personal zur Einweisung anmelden. Eine verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder Verlängerung. Dies gilt im Übrigen auch für eine freiwillig vorzeitige Beendigung der Teilnahme eines Besuchers im Rahmen der Angebote der LZ.
- Ausübung des Hausrechts/Folgen von Fehlverhalten
Die Mitarbeiter und Bevollmächtigten der jeweiligen LZ üben das Hausrecht aus. Im Falle der Nichtbeachtung einer oder mehrerer der hier aufgeführten Punkte, oder bei generell unzulässigem Verhalten durch einen oder mehrerer Spieler ist die LZ berechtigt, einen oder mehrere Spieler der LZ zu verweisen, sowie, wenn aus sicherheitstechnischen Gründen nötig, die LZ zu räumen und ggf. den Betrieb zu unterbrechen oder gänzlich einzustellen.
Die Spielregeln, Sicherheitseinweisungen und Nutzenanweisungen sowie die Hausordnung sind unbedingt zu beachten. Sämtlichen Anweisungen des Personals ist umgehend Folge zu leisten. Jeglicher Körperkontakt, wie z.B. Schlagen, Schubsen, Berührungen der Ausrüstung eines anderen Besuchers etc. ist nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung kann ein Besucher jederzeit und ohne Entschädigung oder Kostenerstattung gleich jeder Art unverzüglich der LZ verwiesen werden. Ein sofortiger Verweis bedeutet automatisch eine gleichzeitige Kündigung des Nutzungsvertrages.
In den Räumlichkeiten der LZ besteht absolutes Rauchverbot. Darüber hinaus gilt in allen für den Verzehr von Speisen oder Getränken nicht ausdrücklich von den Mitarbeitern genehmigten Bereichen ein striktes Verzehrverbot. Dieses bezieht sich vor allem auf den Konsum von alkoholischen Getränken. Der Verzehr alkoholischer Getränke ist für Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet. Der Konsum von Suchtmitteln innerhalb der LZ ist (selbstverständlich) strikt verboten.
- Besondere Nutzungsbestimmungen
In den LZ Erlebniswelten, insbesondere innerhalb von LaserTag-Anlagen werden Laser der Klasse 2 eingesetzt. Diese sind bei Beachtung der Sicherheitshinweise für die Augen ungefährlich.
Aktivitäten in den LZ Erlebniswelten finden oftmals in mit Schwarzlicht beleuchteten Räumlichkeiten statt. Es ist daher beim Betreten oder Verlassen der entsprechenden Bereiche zwingend zu beachten, dass sich die Augen erst an die Veränderungen der Lichtverhältnisse innerhalb und außerhalb gewöhnen müssen und entsprechende Vorsicht zu beachten ist.
Das Besteigen, Verschieben oder sonstige Veränderungen der Einrichtung der LZ sind untersagt, sofern ein Besucher der LZ hierzu nicht ausdrücklich von einem Mitarbeiter der LZ berechtigt worden ist. Es ist ebenfalls untersagt, insbesondere in den LaserTag-Anlagen und auf größeren Freiflächen mit weiteren Besuchern zu rennen, sich hinzulegen oder hinzuknien. Das Ablegen der LaserTag-Ausrüstungen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche (Westenraum) ist nicht gestattet.
Die Teilnahme an den Angeboten der LZ in unangemessener Kleidung, insbesondere Schuhen mit hohem Absatz, ist untersagt. Hierzu zählt auch jegliche Art militärischer Kleidung (auch im Ansatz) oder gefahrenträchtiger Körperschmuck. Die Mitarbeiter sind berechtigt, einem Gast den Zugang zur LZ zu verwehren, wenn dieser so bekleidet ist, dass seine Sicherheit oder die Sicherheit der übrigen Besucher gefährdet sein könnte oder andere in ihrer religiösen, ethischen oder politischen Auffassung beeinträchtigt werden könnten.
Die LZ Erlebniswelten sind zwar für Gruppenveranstaltungen konzeptioniert. Gruppen außerhalb einer ausdrücklich exklusiven Buchung haben aber keine Gestattung, die Einrichtungen der LZ alleinig oder unter erzwungenem Ausschluss anderer und fremder Gruppen oder Besucher zu nutzen.
- Schließfächer
Die LZ stellt Schließfächer zur kostenfreien Aufbewahrung persönlicher Gegenstände zur Verfügung. Für die Benutzung der Schließfächer als auch der Garderobe wird keine Haftung übernommen. Alle hinterlegten Gegenstände bleiben unter persönlicher Aufsicht des Besuchers. Im Falle von Verlust, Diebstahl, Beschädigung kann die LZ nicht haftbar gemacht werden. Gefahrstoffe und alle verbotenen Substanzen dürfen nicht in den Schließfächern aufbewahrt werden; Flüssigkeiten müssen vor einem Auslaufen geschützt sein.
- Haftungsausschluss
Die Nutzung aller Angebote der LZ erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen oder Verletzungen jeder Art und /oder allgemeinen Personen- oder Sachschäden und daraus resultierenden Schäden, haftet die LZ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die LZ nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die LZ und sein Personal übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden, die sich im Rahmen des Spielbetriebs ereignen. Dasselbe gilt für durch Dritte verursachte Schäden.
Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf alle vom Spieler eingebrachten Sachen. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen, übernimmt die LZ keine Haftung für damit verbundene Schäden.
- Haftung für Schäden
Überlassene Ausrüstungen, Ausstattungen und Spielgeräte sind sorgsam und nur bestimmungsgemäß zu benutzen. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung oder unsachgemäßer Behandlung sind entstandene Schäden zu ersetzen. Die Gäste sind angehalten, etwaig festgestellte Mängel oder Fehlfunktionen der Ausrüstung oder Ausstattung der LZ unverzüglich dem Personal mitzuteilen.
Sämtliche Ausstattung, Ausrüstung oder nicht käuflich erworbene Gegenstände dürfen nicht aus der LZ entfernt werden.
Für Kinder unter 18 Jahren haften die erziehungsberechtigten Eltern für jeden von ihnen oder ihnen zugefügten Schaden. Dies gilt auch für Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen mit Aufsichtspflicht. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen wird ausdrücklich hingewiesen. Im Falle einer Zutrittsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis mit der LZ begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB.
- Foto- und Videoaufnahmen
Das Fertigen von Fotos, Videos oder sonstigem Bildmaterial innerhalb der LZ, der Mitschnitt eines Spiels sowie die generelle fotografische Aufnahme der LZ ist nur zu privaten Zwecken zulässig. Jede Form der Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist in jeder Form streng untersagt.
- Sonstiges
Im Übrigen sind aktuelle Aushänge in den jeweiligen LZ zu beachten.